Bei Zweifeln besser Zweitmeinung einholen
Gesetzlich Versicherte haben das Recht, eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Das kann besonders vor anstehenden Operationen sinnvoll sein, um die eigene gesundheitliche Situation besser zu verstehen und sich für die Therapie zu entscheiden, die am besten geeignet ist.
Zweitmeinung: Bei komplizierten Eingriffen sinnvoll
Bei vielen Krankheiten gibt es mehr als nur eine Behandlungsmöglichkeit. Die verschiedenen Alternativen können unterschiedliche Vor- und Nachteile haben, was Betroffene oft verunsichert. Deshalb können sich gesetzlich Versicherte eine Zweitmeinung einholen, die sie bei der Entscheidung unterstützen soll.
Vor allem vor geplanten Operationen und Therapien mit erheblichen Nebenwirkungen kann es sinnvoll sein, noch einen zweiten Experten nach seiner Meinung zu fragen. Dieser kann dann die geplante Therapie bestätigen oder Alternativen aufzeigen. So sinkt das Risiko einer Fehldiagnose und Sie können sicherstellen, dass Sie in Ruhe eine gut informierte Entscheidung treffen.
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Ihr Anspruch auf Zweitmeinung
Wie das Zweitmeinungsverfahren genau ablaufen muss und welche Qualifikationen die Ärzte dafür haben müssen, regelt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), des höchsten Gremiums der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen. Diese Richtlinie ist Ende 2018 in Kraft getreten.
Seit 2019 ist der behandelnde Arzt außerdem dazu verpflichtet, Sie spätestens zehn Tage vor einem geplanten Eingriff über die Möglichkeit einer ärztlichen Zweitmeinung aufzuklären. Dieser Anspruch gilt bei folgenden Eingriffen:
- Mandeloperationen
- Entfernung der Gebärmutter
- Schulterarthroskopie
- Gelenkersatz am Knie
- Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom
- Operationen an der Wirbelsäule
- bestimmte kathetergestützte Eingriffe sowie Verödungen am Herzen
- Implantation eines Herzschrittmachers oder Defibrillators
- Entfernung der Gallenblase
So erhalten Sie eine Zweitmeinung
Empfiehlt Ihr behandelnder Arzt einen bestimmten Eingriff, muss er Sie spätestens zehn Tage vor der geplanten Operation darauf hinweisen, dass sie sich auch bei anderen Ärzten kostenlos eine zweite Meinung einholen können. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie die Möglichkeit einer Zweitmeinung nutzen möchten oder nicht. Wollen Sie eine weitere ärztliche Meinung einholen, sollten Sie den behandelnden Arzt darüber informieren und sich von diesem eine Überweisung für den Facharzt ausstellen lassen.
Jedoch darf nur ein Facharzt, der für Ihre Diagnose spezialisiert ist, eine Zweitmeinung abgeben. Die dafür notwendigen Qualifikationen legt der G-BA fest. Darüber hinaus muss die Zweitmeinung unabhängig sein und es darf kein Interessenskonflikt vorliegen, der dieser Unabhängigkeit entgegensteht. So darf zum Beispiel kein Arzt eine Zweitmeinung abgeben, durch den der Eingriff durchgeführt werden soll. Anschließend übermittelt dieser seine Einschätzung an Sie und, mit Ihrem Einverständnis, auch an den behandelnden Arzt.
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Unterlagen mitnehmen, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden
Für die Zweitmeinung benötigt der Arzt Ihre bisherigen Unterlagen. Dazu gehören Befunde und Untersuchungsergebnisse wie Röntgenbilder, Laborwerte oder Arztbriefe. Welche Unterlagen Sie genau mitbringen müssen, wird Ihnen meist auch bei der Terminvereinbarung mitgeteilt. Sie können Ihre Befunde sowohl von der ersten Arztpraxis erhalten oder sie von dieser an die zweite Arztpraxis schicken lassen. In der Regel reichen diese Unterlagen, sodass Sie nicht noch einmal untersucht werden müssen. Sollten doch weitere Untersuchungen sinnvoll sein, bespricht der Arzt das weitere Vorgehen mit Ihnen.